Förderprogramm

Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)

An der Bornau 2

49090 Osnabrück

Weiterführende Links:
Umweltentlastung – Innovation – Modellcharakter

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie sich mit einem Projekt für den Umweltschutz engagieren, können Sie von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) unterstützt Sie bei Vorhaben zum Schutz der Umwelt. Die mittelständische Wirtschaft wird besonders gefördert.

Sie erhalten die Förderung für innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben in den folgenden 12 Themenfeldern:

  • Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln
  • Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
  • Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter
  • Klima- und ressourcenschonendes Bauen
  • Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
  • Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz
  • Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien
  • Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Reststoffen
  • Reduktion von Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umweltkompartimente
  • Integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern
  • Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
  • Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen

Gehört Ihr Vorhaben zu keinem der genannten Bereiche, können Sie im Rahmen der themenoffenen Förderung einen Zuschuss erhalten. Damit werden Projekte unterstützt, die einen hohen Beitrag zur Lösung von Umweltproblemen erwarten lassen und zu keinem der genannten Förderthemen passen.

Sie erhalten einen Zuschuss, dessen Höhe je nach Projekt und Antragstellerin und Antragsteller unterschiedlich ausfällt. In Ausnahmefällen bekommen Sie die Förderung auch als Darlehen oder Bürgschaft. Die Bedingungen werden im Bewilligungsschreiben festgesetzt.

Die Umweltschutzförderung der DBU ist unabhängig von staatlichen Programmen und kann diese ergänzen.

Ihren Antrag auf die Umweltschutzförderung stellen Sie bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Für die Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt gelten folgende Bedingungen:

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert.

Ihr Vorhaben muss

  • sich klar vom gegenwärtigen Stand der Forschung und Technik abgrenzen und eine Weiterentwicklung darstellen (Innovation),
  • für eine breite Anwendung geeignet sein und sich unter marktwirtschaftlichen Konditionen zeitnah umsetzen lassen (Modellcharakter),
  • neue, ergänzende Potenziale zur Umweltentlastung erschließen (Umweltentlastung),
  • der Bewahrung und Wiederherstellung des nationalen Naturerbes dienen.

Für die Förderentscheidung ist der Grad der Umweltentlastung maßgeblich.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

Präambel

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) wurde im Jahr 1990 vom Bund als Stiftung bürgerlichen Rechts gegründet. Aufgabe der Stiftung ist es, Vorhaben zum Schutz der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der mittelständischen Wirtschaft zu fördern. Mit der Aufnahme der Fördertätigkeit der DBU im Jahr 1991 wurden die ersten „Leitlinien für die Förderung durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt” veröffentlicht. Überarbeitungen erfolgten 1998 und 2004.

Aufbauend auf einer umfassenden Evaluation werden nunmehr grundlegend neu gestaltete Förderleitlinien vorgelegt, die auf Basis der in Errichtungsgesetz und Stiftungssatzung formulierten Grundsätze die aktuellen Herausforderungen des Umweltschutzes unter Berücksichtigung des gesellschaftlichen Wandels aufgreifen. Das Förderangebot der DBU orientiert sich dabei an interdisziplinär konzipierten Förderthemen, die kontinuierlich an die sich verändernden Anforderungen des Umweltschutzes angepasst werden. Zugleich wird die Möglichkeit geschaffen, über eine themenoffene Förderung innovative Ideen von Projektpartnern aufzugreifen und innovative Umweltschutzprojekte mit besonderer Bedeutung zu fördern, die außerhalb der definierten Förderthemen angesiedelt sind.

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert dem Stiftungsauftrag und dem Leitbild entsprechend innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt. Sie setzt diesen Auftrag im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung in ihren ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Aspekten unter besonderer Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen in ihrer dynamischen Vielfalt um. Umweltschutz soll dabei auch als Gesundheitsschutz verstanden werden.

Geförderte Projekte sollen nachhaltige Effekte in der Praxis erzielen, Impulse geben und eine Multiplikatorwirkung entfalten. Die DBU unterstützt die Kommunikation und Verbreitung der Projektergebnisse und bringt sie in die Diskussionsprozesse über die zentralen Herausforderungen des Umweltschutzes ein.

Es ist das Anliegen der DBU, zur Lösung aktueller Umweltprobleme beizutragen, die insbesondere aus nicht nachhaltigen Wirtschafts- und Lebensweisen unserer Gesellschaft resultieren. Zentrale Herausforderungen sieht die DBU vor allem beim Klimawandel, dem Biodiversitätsverlust, im nicht nachhaltigen Umgang mit Ressourcen sowie bei schädlichen Emissionen. Damit knüpfen die Förderthemen sowohl an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse über planetare Grenzen als auch an die von der UNO beschlossenen Sustainable Development Goals an. Mit ihrer Fördertätigkeit will die DBU zugleich einen Beitrag insbesondere zur Umsetzung der Nachhaltigkeits- und der Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung leisten, Bildung und die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sind von herausragender Bedeutung für die Erreichung ambitionierter Nachhaltigkeitsziele. Die DBU stellt sich dieser zentralen Aufgabe ebenso wie den Herausforderungen einer zunehmenden Urbanisierung.

Komplexe Umweltprobleme lassen sich allein durch interdisziplinäre, systemische und die gesellschaftliche Praxis einbeziehende Ansätze bewältigen. Die Förderung der DBU will hier Akzente setzen und integriert in ihrem Förderangebot konsequent die satzungsgemäßen Aufgabenfelder: Die Erforschung, Entwicklung und Nutzung neuer umweltentlastender Technologien und Produkte im Sinne eines vorsorgenden integrierten Umweltschutzes, die Bewahrung und Wiederherstellung des Nationalen Naturerbes sowie die Förderung des Umweltbewusstseins und -verhaltens der Menschen durch Information und Maßnahmen der Umweltbildung finden gleichermaßen und gleichberechtigt Berücksichtigung in den Förderthemen. Die Digitalisierung von Produktions-, Geschäfts- und Informationsprozessen schreitet mit hoher Geschwindigkeit voran und bietet viele Ansätze zur Lösung von Umweltproblemen. Diese in allen Förderthemen konsequent zu nutzen, ist ein wichtiges Anliegen der DBU.

Leitbild

Unser Auftrag

Wir fördern innovative, modellhafte Vorhaben zum Schutz der Umwelt. Dabei leiten uns ökologische, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte im Sinne der nachhaltigen Entwicklung. Die mittelständische Wirtschaft ist für uns eine besonders wichtige Zielgruppe.

Unser Selbstverständnis

Als privatrechtliche Stiftung sind wir unabhängig und parteipolitisch neutral. Aus unserer ethischen Überzeugung setzen wir uns für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ein: um ihrer selbst willen ebenso wie in Verantwortung für heutige und zukünftige Generationen.

Wir wollen nachhaltige Wirkung in der Praxis erzielen. Durch unsere Arbeit geben wir Impulse und agieren als Multiplikator. Wir diskutieren relevante Umweltthemen mit den beteiligten Akteuren und suchen gemeinsam Lösungen. Auf den uns anvertrauten Naturerbeflächen erhalten und fördern wir die biologische Vielfalt.

Wir sind aufgeschlossen für innovative Ideen unserer Partner, setzen aber auch eigene fachliche Schwerpunkte. Mit interdisziplinärem Fachwissen beraten und unterstützen wir in allen Projektphasen. Die Ergebnisse machen wir für die Öffentlichkeit sichtbar. Im Umgang mit unseren Partnern sind für uns Verlässlichkeit und die erforderliche Vertraulichkeit selbstverständlich.

Unser Handeln

Unser Engagement baut auf aktuellen fachlichen Erkenntnissen auf. Wir verbinden konzeptionelles Arbeiten und operatives Handeln. Die tägliche Arbeit wollen wir im Einklang mit unseren Zielen gestalten.Wir verstehen uns als gemeinsam lernende Organisation.

Unser Miteinander

Gegenseitige Wertschätzung ist uns wichtig. Wir wollen respekt- und vertrauensvoll zusammenarbeiten und konstruktiv mit Kritik und Konflikten umgehen. Chancengleichheit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind besondere Anliegen unserer Organisation und werden kontinuierlich gestärkt.

Themengebundene Förderung

1. Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln

Die Nachhaltigkeitsbewertung von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen ist eine große Herausforderung. Diese besteht darin, auf Basis von Indikatoren Entscheidungshilfen für die Bewertung von Nachhaltigkeit zu entwickeln und anzuwenden. Die Vermittlung von entsprechenden Kompetenzen und systemischen Zusammenhängen sowie die Förderung von Bewusstsein und Handeln im Rahmen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung sind die Voraussetzung für die Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft. Dabei sollen auch Fragen zu leitenden Werten und ethischen Grundhaltungen berücksichtigt werden. Hierzu bedarf es der Entwicklung neuer Methoden und Instrumente der Kommunikation, des Lernens, des Dialogs und der Beteiligung, die insbesondere auch auf Kinder und Jugendliche zielen.

Förderfähig sind:

  • Maßnahmen zur Identifikation und Entwicklung praxistauglicher Nachhaltigkeitsindikatoren;
  • Entwicklung, Optimierung und Erforschung praxisgerechter Methoden und Konzepte der Nachhaltigkeitsbewertung;
  • Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung von Nachhaltigkeitskompetenzen insbesondere bei Multiplikatorinnen und Multiplikatoren;
  • neue Methoden und Ansätze zur Vermittlung systemischer Nachhaltigkeitszusammenhänge und -ziele insbesondere in Schulen, Hochschulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen;
  • neue methodische Zugänge zur Entwicklung und Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein insbesondere bei Kindern und Jugendlichen;
  • Entwicklung und Optimierung transformativer Methoden zur Stärkung von Nachhaltigkeitshandeln und Beteiligung (z.B. Citizen Science, Reallabore).

2. Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln

Grundlage nachhaltiger Ernährung sind ressourcenschonende und tiergerechte Verfahren der Produktion, Verarbeitung und Bereitstellung von Lebensmitteln sowie ein gesteigertes Verbraucherbewusstsein über die Umwelt- und Klimawirksamkeit der Nahrungsmittelauswahl. Pflanzenproduktion und Tierhaltung sind nach wie vor mit negativen Auswirkungen vor allem auf den Boden, die Biodiversität und Gewässerqualität verbunden. Die Förderung zielt darauf ab, diese Umweltbelastungen zu reduzieren. Ein weiteres dringliches Problem sind vermeidbare Lebensmittelverluste, die entlang der Wertschöpfungskette von Lebensmitteln und vor allem beim Konsum in erheblichem Umfang auftreten. Bei der Reduktion dieser Verluste kommt den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine große Verantwortung zu. Ziel ist es hier, deren Kompetenz im Sinne einer nachhaltigen Ernährung zu stärken. Es sind bessere Kenntnisse über die nachhaltige Herstellung, Vermarktung, Lagerung und Zubereitung von Lebensmitteln notwendig. Ein weiterer Schlüssel sind produkt- und prozessbezogene Informationen über die Nachhaltigkeit, die Verbraucherinnen und Verbrauchern in verständlicher Form zugänglich gemacht werden.

Förderfähig sind:

  • ressourcenschonende und tiergerechte Konzepte für eine umweltgerechte Lebensmittelproduktion;
  • energiesparende und verlustmindernde Bereitstellungsprozesse (Herstellung, Vermarktung, Verarbeitung, Lagerung, Transport) von Lebensmitteln;
  • Ansätze zur Verminderung von Lebensmittelverlusten im Handel insbesondere bei Backwaren, Obst und Gemüse;
  • Projekte zur Vermeidung von Lebensmittelverlusten und -verschwendung bei Privat- und Großverbrauchern (Einkauf, Umgang mit Haltbarkeitsinformationen, Lagerung und Verarbeitung);
  • Ansätze zur produktspezifischen Nachhaltigkeitsbewertung von Lebensmitteln und Weitergabe von Nachhaltigkeitsinformationen entlang der Wertschöpfungskette bis zum Konsumenten;
  • Vermittlung von Entscheidungs- und Handlungskompetenzen bei der Ernährung und im nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln;
  • Forschung, Entwicklung und Praxiseinführung von Verfahren und Produkten für einen umweltverträglichen Pflanzenschutz, speziell im ökologischen Landbau.

3. Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender beweglicher Gebrauchsgüter

Die Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Produkte ist ein wesentliches Instrument, um Ressourcenverbrauch und negative Umwelteinwirkungen zu verringern. Von besonderem Interesse sind hierbei langlebige Konsumgüter, die sogenannten Gebrauchsgüter. Diese definieren sich durch eine längere Nutzungsphase. Umweltbelastungen entstehen sowohl bei der Herstellung als auch in der Nutzungs- und Nachnutzungsphase. Ziel der Förderung ist es, Gebrauchsgüter vorrangig in den Bereichen Einrichtungsgegenstände, elektronische Geräte, Haushaltsgeräte und Fahrzeuge umweltschonender zu gestalten, deren Akzeptanz zu erhöhen und den gesellschaftlichen Wertewandel hin zu solchen Produkten zu unterstützen.

Förderfähig sind:

  • die Ausarbeitung und Erprobung neuer methodischer Produktentwicklungskonzepte;
  • die Entwicklung von Gebrauchsgütern und deren Bauteile mit geringer Ressourceninanspruchnahme unter Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus (z.B. Ressourcenminimierung in der Nutzungsphase, Materialminimierung, Langlebigkeit, Wartungs- und Reparaturfreundlichkeit, Rezyklierbarkeit);
  • Anreize für und die Erprobung von neuen Geschäftsmodellen, die den Nutzen beweglicher Gebrauchsgüter erhöhen und/oder ihre negativen Umweltauswirkungen verringern, insbesondere durch eine Verbesserung ihrer Kreislauffähigkeit und eine Erhöhung ihrer Nutzungsintensität;
  • innovative Konzepte zur Weiter- und Wiederverwendung von gebrauchten Materialien;
  • die Bewusstseinsschaffung, Akzeptanzerhöhung und Bildung in Wirtschaft und Gesellschaft zur technischen Realisierung und Nutzung von nachhaltig gestalteten Gebrauchsgütern;
  • die Entwicklung von validen Entscheidungshilfen für Kauf und Nutzung von umweltschonenden Gebrauchsgütern.

4. Erneuerbare Energien-dezentrale Wärmewende forcieren, Bestandsanlagen optimieren und negative Umweltauswirkungen reduzieren

Der Klimaschutz erfordert eine deutlich verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien. Die effiziente sowie umwelt- und naturschutzverträgliche Nutzung der bestehenden Anlagen rückt dabei zunehmend in den Fokus. Auch die Möglichkeit, Energie auf bestehenden Anlagen zu speichern, gewinnt an Bedeutung. Bei der regenerativen Wärmeerzeugung besteht ein großer Nachholbedarf, insbesondere in den Bereichen Solarenergie, Wärmepumpentechnik bzw. Wärmeübertragung und Bioenergie. Bei der Biomassenutzung zur Wärmebereitstellung sind sowohl Aspekte des Umwelt- und Naturschutzes als auch die Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion zu beachten. Die Förderarbeit zielt daher darauf ab, die dezentrale Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kältebereitstellung durch die Verbesserung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit zu forcieren, den Betrieb von Bestandsanlagen durch Retrofitmaßnahmen zu optimieren, die Umweltbeeinträchtigungen durch den Betrieb derartiger Anlagen zu reduzieren, die Akzeptanz für den weiteren Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien zu stärken und die Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte zu gewährleisten.

Förderfähig sind:

  • Weiterentwicklung, Systemoptimierung und modellhafte Anwendung von Technologien der Solarenergienutzung für Wärme- und Kälteerzeugung (auch aus Photovoltaikstrom in Verbindung mit Wärmepumpen oder Kältemaschinen mit natürlichen Kältemitteln) sowie die Erschließung bisher kaum genutzter Anwendungsfelder;
  • Weiterentwicklung, Optimierung und modellhafte Anwendung von Wärmepumpenanlagen bzw. Wärmeübertragung mit natürlichen Kältemitteln und deren Systemeinbindung;
  • Weiterentwicklung, Systemoptimierung und modellhafte Anwendung von Technologien zur umweltschonenden Produktion, Aufbereitung und energetischen Nutzung von Biomassen in dezentralen Anwendungen;
  • neue Konzepte einer kombinierten Nutzung verschiedener regenerativer Energien zur Optimierung von Wirtschaftlichkeit und Umweltentlastung samt innovativer Speicherkonzepte;
  • Entwicklungen zur Effizienzsteigerung und Betriebsoptimierung von Bestandsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie neue Ansätze zur Optimierung einzelner Anlagenbauteile;
  • Entwicklung neuer Konzepte und technischer Lösungen zur umwelt-, gesundheits- und naturschutzverträglichen sowie sicheren Nutzung erneuerbarer Energien;
  • Entwicklung und Erprobung neuer Ansätze zu Qualifikation, Bildung, Beteiligung, Information und Wissenstransfer;
  • Weiterentwicklung, Systemoptimierung und modellhafte Anwendung von dezentraler Solarstromnutzung und -Speicherung;
  • Entwicklung von und Marktaufklärung zu neuen Geschäftsmodellen von KMU.

5. Klima- und ressourcenschonendes Bauen

Um das Ziel des energie- und ressourceneffizienten Bauens für einen klimaneutralen und gesundheitsfreundlichen Gebäudebestand bis 2050 zu erreichen, sind vielfältige und vernetzte Strategien im Bauwesen erforderlich. Neben der modellhaften Erschließung des Potenzials energetisch optimierter Gebäudebestände und umweltverträglicher städtebaulicher Verdichtung sollen im Neubau als primärer Innovationstreiber zukunftsfähige Konzepte und technologische Ansätze entwickelt und erprobt werden. Da der verstärkte Einsatz von Holz als nachwachsender Rohstoff einen Hebel zur Verbesserung der Ressourceneffizienz darstellen kann, soll auch die Erschließung großer Gebäudevolumina für den Holzbau berücksichtigt werden. Die Förderung fokussiert insbesondere eine ganzheitliche Optimierung innerhalb einer integralen Planungsphase und die zielgruppenspezifische Ergebnisverbreitung. Die vielfältigen Aspekte nachhaltigen Bauens sollen in Modellvorhaben bei hoher Gestaltqualität möglichst umfassend einbezogen, umgesetzt, evaluiert, dokumentiert und in innovativen Bildungsmaßnahmen kommuniziert werden.

Förderfähig sind:

  • die modellhafte Konzeptentwicklung, Umsetzung, Evaluation und Dokumentation energie- und ressourcenoptimierter, gesunder Alt- und Neubauten unter Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus;
  • die exemplarische Entwicklung und Umsetzung zum Beispiel von Konzepten zur Verbesserung der Innenraumluftqualität; zur passiven Klimatisierung, zu Plusenergie- und CO2-neutralen Gebäuden und Quartieren, zur Minimierung von grauer Energie, Emissionen und Immissionen, zur Suffizienz sowie deren Evaluation und Dokumentation;
  • die Weiterentwicklung, beispielhafte Umsetzung und Dokumentation des Holzbaus in größeren Gebäudevolumina;
  • die Optimierung von Konzepten, Systemen und Konstruktionen im Holzbau sowie die Erhöhung der Akzeptanz von Holzbauten;
  • die Weiterentwicklung von Planungsmethodik, Prozessqualität und Instrumenten als Optimierungsstrategie zur nachhaltigen und gesundheitsfreundlichen Planung, Bau und Betrieb von Quartieren und Gebäuden sowie deren zielgruppenspezifische Verbreitung;
  • innovative Methoden und Konzepte für Bildung, Kommunikation, Beteiligung und Qualifizierung insbesondere von öffentlichen und privaten Bauherren, Planungsbüros, Genehmigungsbehörden, bauschaffenden Berufen, Kindern und Jugendlichen sowie Nutzerinnen und Nutzern,

6. Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung

Maßnahmen zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs, zum schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung sind regelmäßig effizienter, wenn ihre Verortung und Vernetzung im Quartier sowie die vorhandenen physisch-technischen, naturräumlichen, sozialen, ökonomischen und baukulturellen Gegebenheiten und Erfordernisse berücksichtigt werden. Der Fokus auf das gesamte Quartier ermöglicht neben einer räumlich zusammenhängenden Entwicklung die Nutzung von Synergien und die Entwicklung effektiver, gut eingebundener Gesamtlösungen, die dazu beitragen, kontraproduktive Insellösungen zu vermeiden. Ansätze der energetischen Quartierserneuerung mit hocheffizienten KWK-Anlagen, Nahwärmenetzen, baulich integrierten Anlagen zur Erzeugung, Speicherung und Nutzung Erneuerbarer Energien sollen genauso entwickelt und erprobt werden, wie die ressourcenschonende Modernisierung der leitungsgebundenen Infrastruktur und deren Einbindung in ein kohärentes, auch das urbane Grün umfassende Gesamtkonzept (Grüne Infrastruktur). Dabei ist die Bevölkerung einzubinden.

Förderfähig sind:

  • die modellhafte Entwicklung und Umsetzung von innovativen Konzepten für eine energie- und ressourceneffiziente Quartiersentwicklung und -erneuerung unter Berücksichtigung sozialer Auswirkungen;
  • der ressourcenschonende Umbau der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur unter Nutzung wechselseitiger Synergien unterschiedlicher Infrastrukturbereiche
  • die Dokumentation und Evaluation entsprechend umgesetzter Konzepte und Maßnahmen;
  • Konzepte und Strategien zur Weiterentwicklung der administrativen, institutionellen und sozialen Voraussetzungen für die Entwicklung von innovativen Konzepten für eine energetische und ressourcenschonende Quartierserneuerung;
  • die Weiterentwicklung von Planungsmethodik, Prozessqualität und Instrumenten für eine energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung;
  • neue Ansätze zur Beteiligung der Quartiersbevölkerung an einer energie- und ressourcenschonenden Quartiersentwicklung;
  • innovative Methoden und Konzepte für Bildung, Kommunikation und Qualifizierung.

7. Verminderung von CO2- Emissionen in energieintensiven Branchen

Bis zum Jahr 2050 soll die Emission von Treibhausgasen in Deutschland um 80-95% gegenüber 1990 vermindert werden. Dazu sollen unter anderem der Primärenergieverbrauch um 50% reduziert und der Anteil erneuerbarer Energien an der Energieversorgung auf 60% gesteigert werden. Die energieintensiven Unternehmen spielen dabei eine zentrale Rolle, wobei die Branchen Stahl- und Metallverarbeitung sowie Steine-Erden für die Förderarbeit der DBU von besonderer Bedeutung sind. Die Förderung zielt daher darauf ab, vorzugsweise in den kleinen und mittleren Unternehmen dieser Branchen den Energieeinsatz in allen Prozessen samt zugehöriger Betriebstechnik zu reduzieren, den Energieverbrauch der hergestellten Produkte zu vermindern und eine nachhaltige Handhabung und Nutzung der betrieblichen Technik zu befördern.

Förderfähig sind:

  • Entwicklung und modellhafte Anwendung von Lösungen zur Reduzierung des Energieverbrauchs von Haupt- und Nebenprozessen insbesondere durch eine effizientere Energiewandlung und -nutzung sowie eine energetische Optimierung;
  • Entwicklung und modellhafte Anwendung von Lösungen zur Verminderung der energiebedingten CO2-Emissionen durch Anpassung an geänderte Energieträger und ein fluktuierendes Energieangebot;
  • Entwicklung und modellhafte Anwendung von Lösungen zur Reduzierung des Energieverbrauchs der relevanten Betriebstechnik (Lüftungs-, Pumpen-, Motor- und Druckluftsysteme);
  • Weiterentwicklungen zur Reduzierung des Energieverbrauchs bei Herstellung, Nutzung und Verwertung der Produkte, insbesondere durch die Optimierung des Materialeinsatzes;
  • Veränderung/Anpassung/Optimierung der arbeitsteiligen Herstellprozesse zur Reduzierung des Energieverbrauchs von Transport und Logistikprozessen;
  • neuartige Formen der Schulung, Qualifikation, Aus- und Weiterbildung sowie Motivation der Betriebsangehörigen samt neuer Managementmethoden mit dem Ziel, den Energieverbrauch bei der betrieblichen Anwendung, Handhabung und Nutzung von Produkten und Prozessen zu reduzieren.

8. Ressourceneffizienz durch innovative Werkstofftechnologie

Die Verringerung des Rohstoff- und Materialverbrauchs sowie die Minimierung von Schademissionen sind zentrale Herausforderungen, das Ziel einer nachhaltigen Wirtschaftsweise zu erreichen. Werkstoffverbunde gewinnen bei der Effizienzsteigerung von Produkten, insbesondere in der Gebrauchsphase, zunehmend an Bedeutung. Die intelligente Kombination von Eigenschaften unterschiedlicher Materialien erlaubt eine Verbesserung der Gebrauchseigenschaften bei erhöhter Ressourceneffizienz. Jedoch können gerade Verbundwerkstoffe neue Umweltprobleme in der Herstellungsphase und besonders in der Nachgebrauchsphase als Abfall schaffen. Die Förderarbeit zielt auf die Ressourceneffizienz von Werkstoffverbunden über den gesamten Lebenszyklus ab und berücksichtigt dabei beispielsweise neben neuartigen Trennverfahren auch neue Lösungsansätze zur Berücksichtigung einer effizienten Rückführbarkeit der Stoffe schon bei der Produktentwicklung; wie Marker-Verfahren zur Identifikation von Produktkomponenten, gezielt lösbare Klebeverbindungen, kompatible Werkstoffauswahl usw. Die Förderung zielt hierbei auf innovative und praxisnahe Forschungsprojekte, auf vorwettbewerbliche Entwicklungsprojekte und auf modellhafte Lösungsansätze unter systemisch möglichst ganzheitlicher Betrachtung.

Förderfähig sind:

  • werkstofftechnische und oberflächentechnische Projekte zur signifikanten Verminderung des Ressourcenverbrauchs sowohl bei der Herstellung als auch in der Nutzungsphase von Produkten;
  • werkstoff- oder oberflächentechnische Entwicklungen, die die Schließung von Stoffkreisläufen ermöglichen;
  • neue Verfahren und Produktionsweisen, die bei rohstoffintensiven Prozessen und Anwendungen die Ressourceneffizienz in der gesamten Wertschöpfungskette steigern;
  • werkstoff- oder oberflächentechnische Entwicklungen zur Vermeidung oder Substitution schädlicher Stoffe beziehungsweise deren Emission;
  • Projekte, die unter der Beachtung der Mengenrelevanz besonders knappe oder problematische Stoffe durch unproblematische Materialien ersetzen.

9. Kreislaufführung und effiziente Nutzung von Phosphor und umweltkritischen Metallen

Die Gewinnung von Rohstoffen ist vielfach mit erheblichen Umweltbelastungen verbunden. Eine Dissipation (Feinverteilung) der Stoffe mit unterschiedlichsten Verbrauchsgütern steht oftmals der Verwertung der Stoffe nach der Nutzungsphase entgegen. Für eine nachhaltige Wirtschaftsweise ist daher eine effiziente Nutzung und strikte Kreislaufführung schwer substituierbarer Rohstoffe unabdingbar. Dies betrifft insbesondere umweltkritische Stoffe wie bestimmte Metalle; die für Hightech- und Umwelttechnologien benötigt werden, als auch den Phosphor, der für die Ernährungssicherheit einer wachsenden Weltbevölkerung unverzichtbar ist. Daher ist die Kreislaufführung insbesondere von Platingruppenmetallen, Indium, Kobalt und Seltenerdmetallen zu forcieren. Außerdem müssen umweltschonende Verfahren zur Rückgewinnung verwertbaren Phosphors aus relevanten Abfallströmen entwickelt und implementiert werden. Neue Konzepte sollen die stoffliche Verwertung verbessern und die negativen ökologischen Auswirkungen minimieren. Bei den genannten Rohstoffen besteht ein hohes Erfordernis, den Kreislaufgedanken sowie systemisches Denken und Handeln zur Bewältigung der sehr komplexen Verwertungsvoraussetzungen zu stärken.

Förderfähig sind:

  • Bildungskonzepte zur Förderung des systemischen Denkens am Beispiel der genannten umweltkritischen Stoffe;
  • Projekte, die den Einsatz umweltkritischer Metalle vermindern und deren Dissipation vermeiden oder bei denen umweltkritische Metalle durch umweltfreundlicher gewinnbare Stoffe ersetzt werden;
  • Projekte zur Wiedergewinnung und Aufbereitung umweltkritischer Metalle;
  • Projekte zur Steigerung der Phosphor-Effizienz in Industrie und Landwirtschaft;
  • die Entwicklung von Maßnahmen zur umweltgerechten stofflichen Nutzung von phosphorhaltigen Stoffströmen (Klärschlamm, Bioabfall, landwirtschaftliche Wirtschaftsdünger u.a.);
  • die Entwicklung umweltfreundlicher Phosphor-Rückgewinnungsverfahren, gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiterer Nährstoffe (Abwasser/Klärschlamm, tierische Reststoffe).

10. Reduktion von Stickstoffemissionen in der Landwirtschaft

Einerseits ist Stickstoff als zentraler Bestandteil von Protein eine der wichtigsten Lebensgrundlagen und Motor allen biologischen Wachstums. Andererseits führen reaktive Stickstoffverbindungen zu komplexen Umweltwirkungen wie Grundwasserbelastung mit Nitrat, Eutrophierung, Freisetzung von Lachgas und Ammoniak sowie zu negativen Biodiversitätseffekten. Die Belastung mit reaktiven Stickstoffverbindungen übersteigt den sicheren Bereich der planetaren Grenzen stärker als alle anderen Umweltprobleme. Auch wenn Stickstoff als Nährstoff unverzichtbar ist, müssen unerwünschte Austräge in die Umweltkompartimente so weit wie möglich vermieden werden. Dies gelingt bisher nicht. Der Stickstoffüberschuss in Deutschland beträgt rund 100 kg pro Hektar und Jahr. Es besteht Handlungsbedarf, die Effizienz der mineralischen und organischen Stickstoffdüngung zu steigern und Verluste an reaktiven Stickstoffverbindungen zu reduzieren. Dies ist nur mit einem Bündel von Maßnahmen möglich, die an den verschiedenen Emissionsquellen ansetzen.

Förderfähig sind:

  • Technologie- und Verfahrensentwicklungen zur Vermeidung von Stickstoffverlusten in Stallanlagen und bei der Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern insbesondere durch Trenn- und Aufbereitungsverfahren für Exkremente;
  • Verbesserung von Verfahren zur zeitlich und räumlich gezielten, vom Pflanzenbedarf abhängigen Düngeausbringung;
  • Maßnahmen zur effizienteren Ausnutzung der im Bodenvorhandenen Stickstoffmengen;
  • Entwicklung von Informations- und Beratungsstrategien für verschiedene Akteursgruppen (Landwirte, Unternehmen für Stallbau, Lüftungstechnik etc.);
  • zielgruppenspezifische Vermittlung neuer Erkenntnisse (Tierhalter, Pflanzenbauer, Wasserschutzgebietsberater etc.).

11. Integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern

Stoffeinträge aus Punktquellen sowie diffuse Einträge verschlechtern die Güte und Qualität von Oberflächengewässern und Grundwasserkörpern. Veränderungen der Hydromorphologie der Gewässer führten zur strukturellen Verarmung und somit zum Verlust gewässertypischer Lebensräume sowie von Biodiversität und Ökosystemleistungen.

Für den Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasserkörpern sind daher integrierte Betrachtungen von Einzugsgebieten ausgewählter Gewässer als systemorientierter Ansatz essenziell. Zur Lösung beitragen können Stoffflussmodelle, Entscheidungsunterstützungssysteme sowie konkrete Maßnahmen zur Reduktion anthropogener Einflüsse und zur strukturellen Optimierung der Gewässer in urbanen und ländlichen Räumen. Interdisziplinäre Aus-, Fort- und Weiterbildungskonzepte dienen einer optimierten Bereitstellung und Vermittlung von Informationen sowie dem Aufbau von Fachkompetenzen. Ziel der Projekte ist eine Verbesserung der Gewässergüte und des ökologischen Gewässerzustands.

Förderfähig sind:

  • die Entwicklung und Anwendung beispielhafter Entscheidungshilfesysteme und Qualitäts- wie Quantitätsmodelle von der Betriebs- bis zur Einzugsgebietsebene;
  • Entwicklung und Erprobung modellhafter integrierter Lösungsansätze und Systeme sowie technischer Maßnahmen inklusive Weiterentwicklung der Anlagentechnik der Abwasserbehandlung zur Verbesserung der Gewässerqualität und zur Sicherung von Ökosystemleistungen;
  • Entwicklung und modellhafte Umsetzung gewässerentlastender, integrativer, praxisnaher Konzepte zur Wiedernutzung von Wasser und enthaltener energetischer und stofflicher Potenziale in Siedlungsgebieten;
  • Entwicklung und modellhafte Umsetzung von Maßnahmen und Konzepten eines dynamischen Hochwasser- und Überflutungsschutzes;
  • Entwicklung und Erprobung modellhafter Maßnahmen zur Information, Qualifizierung und Beteiligung betroffener Akteure.

12. Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten

Naturbetonte Kulturlandschaften sind von großer Bedeutung für die biologische Vielfalt, die in hohem Maße von der Art der Bewirtschaftung abhängig ist. Die Intensivierung und die Vereinheitlichung der Landnutzung führen zu einem bis heute unvermindert anhaltenden Verlust an Biodiversität, den es gilt, mit geeigneten Maßnahmen in enger Zusammenarbeit aller Akteure zu stoppen. Extensiv bewirtschaftete Landschaftsräume können als Vernetzungselemente zwischen diesen Nutzlandschaften und unter Schutz stehenden Naturlandschaften eine wichtige Rolle einnehmen und sind durch geeignete Konzepte einer nachhaltigen Regionalentwicklung und konkrete Umsetzungsvorhaben zu fördern.

Weiterer Handlungsbedarf besteht darin, durch geeignete Maßnahmen die Wirksamkeit von Schutzgebieten über die ordnungsrechtlichen Möglichkeiten hinaus zu gewährleisten bzw. zu erhöhen. Dabei ist den Anforderungen an aktuelle gesellschaftliche wie ökologische Entwicklungen gerecht zu werden. Förderfähig sind:

  • Konzepte und Instrumente zur Bündelung und Priorisierung regionaler Naturschutzziele sowie deren Operationalisierung auf Landschafts- und Betriebsebene, auch im Kontext nachhaltiger Regionalentwicklung;
  • Entwicklung und Etablierung land- und forstwirtschaftlicher Biotopmanagementmaßnahmen insbesondere für extensiv genutzte und/oder halbnatürliche Lebensräume sowie Offenlandschaften;
  • Weiterentwicklung und Anwendung innovativer Technologien zur naturschutzgerechten Optimierung land- und forstwirtschaftlicher Produktionsprozesse;
  • neue Formen der Informations- und Wissensbereitstellung für Landnutzer, Berater und Fachbehörden unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure;
  • Entwicklung und Umsetzung von Biotopverbundsystemen und -strukturen und von Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes;
  • Konzepte und Instrumente zur Wildnisentwicklung;
  • innovative Aus-, Weiterbildungs- und Beratungskonzepte und innovative Informations- und Vermittlungskonzepte insbesondere für Kinder und Jugendliche.

13. Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen

Anthropogene Einflüsse auf die Umwelt schädigen nicht nur die Natur, sondern auch national wertvolle Kulturgüter. Der Umfang und die Art ihrer Schädigung haben sich in den letzten Jahren gewandelt. Hierzu zählen die Veränderung der anthropogenen Emissionen ebenso wie die Auswirkungen des Klimawandels und der Umgang mit den ehemals zum Schutz eingebrachten Chemikalien. Im Sinne eines nachhaltigen Kulturgüterschutzes müssen zum Erhalt neue Strategien, Methoden, Verfahren oder Produkte entwickelt, modellhaft angewendet und kommuniziert werden.

Modellprojekte im Förderthema verfolgen in der Regel einen interdisziplinären Ansatz insbesondere unter der Beteiligung von mittelständischen Unternehmen und der anwendungsorientierten Forschung. Förderfähig sind:

  • Entwicklung und modellhafte Anwendung neuer Methoden, Verfahren und Produkte zum Schutz national wertvoller Kulturgüter vor den Folgen anthropogener Immissionen;
  • Erarbeitung von Strategien und Konzepten zur Sicherung und Bewahrung national wertvoller Kulturgüter und historischer Kulturlandschaften vor den Auswirkungen des anthropogenen Klimawandels;
  • Entwicklung und Erprobung von Verfahren, Methoden und Produkten zum Umgang mit schädigenden Altrestaurierungen;
  • Weiterqualifizierungsangebote im Bereich des nachhaltigen Schutzes von Kulturgütern und historischen Kulturlandschaften;
  • innovative Maßnahmen zur Lösung von Konflikten im Schnittbereich von Denkmal-, Natur- und Kulturlandschaftsschutz insbesondere bezogen auf urbane Räume und energetische Nutzungsansprüche.

Themenoffene Förderung

Über die konkret benannten Förderthemen hinaus will die DBU in begrenztem Umfang auch eine am Satzungszweck der Stiftung ausgerichtete, nicht konkretisierte Förderung ermöglichen. Förderfähig sind damit auch Projekte, die einen hohen Beitrag zur Lösung von Umweltproblemen erwarten lassen und keinem der genannten Förderthemen zugeordnet werden können.

Gefördert werden satzungskonforme Projekte zum Schutz der Umwelt, die sich durch eine besonders hohe umweltbezogene Wirkung auszeichnen. Fachlich begründete Ideen, deren Umsetzungserfolg nicht hinreichend sicher erscheint, können ebenso gefördert werden wie Projekte, die auf die Verbreitung modellhafter, neuartiger Lösungen abzielen.

Förderfähig sind

  • Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich umwelt- und gesundheitsfreundlicher Verfahren und Produkte;
  • der Austausch von Wissen über die Umwelt zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und anderen öffentlichen oder privaten Stellen sowie Vorhaben zur Vermittlung von Wissen über die Umwelt;
  • die Bewahrung und Wiederherstellung des nationalen Naturerbes.

Ausschlussgründe

Zur Vermeidung von Anträgen, welche die Zielstellung der Förderung der DBU nicht erreichen können, hat die DBU zur weiteren Orientierung potenzieller Antragsteller einen Negativkatalog erstellt.

Grundsätzlich nicht gefördert werden:

  • Projekte, die der Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben dienen;
  • nicht projektbezogene Anträge von Einrichtungen und Institutionen (institutionelle Förderung);
  • Projekte ohne Umsetzungsperspektive;
  • reine Investitionsvorhaben;
  • bereits begonnene Vorhaben;
  • Projekte zur Markteinführung entwickelter Produkte;
  • Projekte mit ausschließlicher Grundlagenforschung;
  • Monitoring von Umweltbelastungen;
  • Studien ohne konkreten Umsetzungsbezug
  • Aufstockung von Fördermitteln anderer Förderer;
  • reine Druckkosten- und Reisekostenzuschüsse;
  • Projekte, die nicht dem Beihilferecht der EU entsprechen.

Verfahrensbestimmungen

I. Grundsatz

Die privatrechtliche und gemeinnützige Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) muss bei der Förderung von Vorhaben zum Schutz der Umwelt sicherstellen, dass die diesem Zweck dienenden Mittel wirtschaftlich und ordnungsgemäß verwendet werden. Mit der Annahme der Fördermittel erkennt der Bewilligungsempfänger die Verfahrensbestimmungen an.

II. Zweck der Förderung

(1) Die weltweit zunehmende industrielle

Entwicklung hat in den letzten Jahren zunehmende Gefährdungen der Umwelt und der Gesundheit erkennbar und bewusst gemacht. Die Erhaltung einer gesunden Umwelt ist zu einer vorrangigen gesellschaftspolitischen Aufgabe geworden. Die Anstrengungen, umwelt- und gesundheitsfreundliche Verfahren und Produkte zu erforschen und zu entwickeln, müssen daher soweit wie möglich verstärkt werden. Unter Einhaltung der jeweils geltenden beihilferechtlichen Regelungen der Europäischen Kommission soll erreicht werden, dass insbesondere mittlere und kleine Unternehmen als wesentliches Element der Sozialen Marktwirtschaft zur Lösung der Umweltaufgaben einen verstärkten Beitrag leisten. Die DBU will zur Erreichung dieser Ziele beitragen.

(2) Die DBU kann Projekte in europäischen Nachbarregionen mit Schwerpunkt in Mittel- und Osteuropa fördern. In Einzelfällen kann darüber hinaus gefördert werden. Der Bewilligungsempfänger sollte seine Betriebsstätte in der Bundesrepublik Deutschland haben.

(3) Die DBU fördert in der Regel Projekte außerhalb der staatlichen Programme; sie kann diese ergänzen. Grundlagenforschung wird in der Regel nicht gefördert.

III. Gegenstand der Förderung

(1) Entsprechend dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsche Bundesstiftung Umwelt” vom 18.07.1990 und der Satzung vom 10.08.1990 in der Fassung vom 08.09.2010 fördert die DBU unter besonderer Berücksichtigung der mittelständischen Wirtschaft insbesondere:

  • Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich umwelt- und gesundheitsfreundlicher Verfahren und Produkte unter besonderer Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen;
  • Austausch von Wissen über die Umwelt zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und anderen öffentlichen oder privaten Stellen sowie Vorhaben zur Vermittlung von Wissen über die Umwelt;
  • Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter im Hinblick auf schädliche Umwelteinflüsse (Modellvorhaben);
  • Bewahrung und Wiederherstellung des nationalen Naturerbes (Vorhaben mit herausragender gesamtstaatlicher Bedeutung).

Zur Konkretisierung des Stiftungszwecks legt die DBU Förderbereiche fest.

(2) Das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsche Bundesstiftung Umwelt”, die Satzung sowie die Leitlinien für die Förderung in der jeweils geltenden Fassung bilden die Grundtage für die Projektbeurteilung.

IV. Bewilligungsempfänger

(1) Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, wobei im Unternehmensbereich vorrangig kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden (Mittelstandspriorität). Für die Definition der kleinen und mittleren Unternehmen gilt die jeweils gültige Empfehlung der Europäischen Kommission.

(2) Der Bewilligungsempfänger muss über die für die Projektdurchführung erforderlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten verfügen.

(3) Auf die Gewährung der Fördermittel besteht kein Anspruch.

(4) Soweit sich aus erfolgter Bewilligung Ansprüche ergeben, sind diese weder abtretbar noch pfändbar.

V. Art und Umfang der Förderung

1. Art

(1) Die Förderung erfolgt grundsätzlich in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses.

(2) Der Zuschuss kann als Projektförderung in Form einer Anteils-, Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung gewährt werden.

(3) In begründeten Ausnahmefällen kann die Förderung zweckgebunden als Darlehen oder Bürgschaft erfolgen.

(4) Die Förderung erfolgt in der Regel auf Basis der gesamten Projektkosten unter Gewährung eines pauschalen Gemeinkostenzuschlags (Förderung auf Kostenbasis). Der Fördermittelempfänger hat grundsätzlich einen Eigenanteil zu erbringen.

(5) Bei Hochschulen sowie öffentlich-rechtlichen Einrichtungen mit staatlicher Grundfinanzierung ist eine Förderung auf Ausgabenbasis möglich. Die Projektkosten werden in diesem Fall auf Basis der nicht bereits grundfinanzierten projektbezogenen Ausgaben ermittelt. Die Förderung kann bis zu 100% der Projektkosten betragen.

2. Umfang

(1) Der Zuschuss kann je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe gewährt werden. Bei Kooperationsprojekten wird jeder Kooperationspartner hinsichtlich der Art und der Höhe der Förderung einzeln betrachtet. Für die Höhe der Förderung von Unternehmen bilden die jeweils geltenden beihilferechtlichen Regelungen des Europarechts Obergrenzen.

(2) Die Art und der maximale Umfang der Förderung ergeben sich aus dem Bewilligungsschreiben. Im Fall der Anteilsfinanzierung reduzieren sich Förderbetrag und Eigenanteil grundsätzlich im gleichen Verhältnis, wenn sich die förderfähigen Projektkosten im Projektverlauf verringern.

(3) Die abschließende Höhe der Förderung ist generell durch den im Rahmen der Projektabrechnung nachzuweisenden tatsächlichen Finanzierungsbedarf begrenzt. Dieser ergibt sich aus den im Projektverlauf konkret entstandenen Projektkosten abzüglich der erzielten projektbezogenen Einnahmen (z.B. Förderung Dritter, Sponsoring, Tagungseinnahmen) und der bezogenen geldwerten Leistungen (z.B. ehrenamtliche Arbeit).

(4) Bei Förderung in Form eines Darlehens oder einer Bürgschaft werden die Bedingungen im Einzelfall im Bewilligungsschreiben festgesetzt.

(5) Bei Darlehensgewährung kann die DBU aus wichtigem Grund (z.B. Nichterreichung eines mit dem Projekt verfolgten Ziels) auf die Rückgewähr verzichten.

3. Vorzeitiger Maßnahmebeginn

Eine Förderung bereits begonnener Projekte findet grundsätzlich nicht statt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann ausnahmsweise auf Antrag zugelassen werden. Der Antrag ist zu begründen.

4. Institutionelle oder Mehrfachförderung

(1) Eine institutionelle Förderung findet nicht statt.

(2) Mit öffentlichen Mitteln bezuschusste Projekte sollen in der Regel nicht gefördert werden. In begründeten Fällen kann eine Kumulation zugelassen werden.

Vl. Umweltpreis

(1) Die DBU vergibt jährlich einen Umweltpreis. Er kann auf mehrere Empfänger verteilt werden.

(2) Das Kuratorium der DBU entscheidet über die Vergabe des Umweltpreises.

VII. Antragstellung

1. Projektskizze

(1) Es besteht die Möglichkeit, vor einer Antragstellung eine Kurzbeschreibung des Projektes bei der Geschäftsstelle der DBU einzureichen (Projektskizze).

(2) Bei positiver Bewertung der Projektskizze wird der Antragsteller durch die Geschäftsstelle der DBU zur konkreten Antragstellung aufgefordert.

2. Projektantrag

(1) Anträge auf Förderung sind an die Geschäftsstelle der DBU zu richten. Sie müssen mindestens Angaben enthalten über:

  • den Bewilligungsempfänger,
  • Gegenstand und Zielsetzung des Projektes,
  • den Stand des Wissens/der Technik,
  • die voraussichtlichen Kosten des Projektes,
  • den nach Kostenarten gegliederten Kostenplan;
  • die Art der Finanzierung,
  • den Finanzierungsplan,
  • Art und Umfang der Durchführung,
  • Beginn und Dauer des Projektes,
  • die Weiterführung des Projektes,
  • Finanzierungshilfen aus anderen Förderprogrammen.

(2) Die DBU kann sich zur Beurteilung der Projektanträge auch externer Gutachter bedienen. Die Gutachter werden zur vertraulichen Behandlung der Projektanträge verpflichtet. Antragsteller, die bestimmte Gutachter nicht eingeschaltet sehen möchten, teilen dies der Geschäftsstelle der DBU mit. Die Projektanträge und alle weiteren notwendigen Informationen können auch in elektronischer Form an die Gutachter weitergegeben werden.

(3) Projektanträge und -skizzen sowie alle dem Datenschutzrecht unterliegenden Informationen werden von der DBU vertraulich behandelt.

(4) Weitere Hinweise zur Antragstellung sind im Internetauftritt der DBU unter http://www.dbu.de zielgruppenspezifisch abrufbar.

VIII. Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel

Das Kuratorium der DBU entscheidet über die Vergabe der Fördermittel. Es kann Entscheidungen auf den Generalsekretär übertragen.

IX. Fördermittelabruf, Allgemeines zur Bewirtschaftung

1. Fördermittelabruf

(1) Die Auszahlung der bewilligten Fördersumme erfolgt grundsätzlich in Raten, wobei sich Zahlungszeitpunkt und -höhe nach dem Projektverlauf richten. Zur Vermeidung von Zinsverlusten überweist die DBU die Mittel grundsätzlich erst zudem Zeitpunkt, an dem sie für den Bewilligungszweck benötigt werden.

(2) Fördermittel dürfen nur entsprechend dem Projektfortschritt in Anspruch genommen werden. Bei Nichtbeachtung ist der DBU der durch die vorzeitige Inanspruchnahme der Mittel entstandene Zinsverlust zu ersetzen. Vorzeitig in Anspruch genommene Mittel können zurückverlangt werden.

(3) Nach Auszahlung einer ersten Abschlagszahlung wird jede weitere Fördermittelrate grundsätzlich erst dann zur Verfügung gestellt, wenn die Verwendung der bereits ausgezahlten Mittel zuzüglich des zugehörigen prozentualen Eigenanteils nachgewiesen wurde.

(4) Der Bewilligungsempfänger teilt der Geschäftssteile der DBU die gewünschte Höhe der jeweiligen Fördermittelrate sowie den gewünschten Auszahlungszeitpunkt rechtzeitig schriftlich mit.

(5) Fördermittel werden grundsätzlich ausschließlich dem Bewilligungsempfänger ausgezahlt. Bei Kooperationsprojekten erhält der Bewilligungsempfänger die den Kooperationspartnern zustehenden Fördermittel treuhänderisch zur Weiterleitung.

(6) Die DBU überweist abgerufene Beträge grundsätzlich nur auf ein vom Bewilligungsempfänger angegebenes inländisches Konto.

(7) Der Bewilligungsempfänger ist für die zweckgerichtete Verwendung der Fördermittel verantwortlich.

(8) Die bewilligten Mitte[ sind nicht an Haushaltsjahre gebunden und verfallen nicht am Schluss des Kalenderjahres.

2. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

(1) Der Bewilligungsempfänger ist verpflichtet, das Projekt entsprechend dem Zeitplan zu verwirklichen.

(2) Die Fördermittel dürfen nur zur Erfüllung des im Bewilligungsschreiben bestimmten Zwecks verwendet werden. Die Fördermittel sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.

(3) Die DBU kann in Fällen nicht vorhersehbarer bzw. nicht berücksichtigter Kostensteigerungen des Projektes in Ausnahmefällen die Fördermittel auf Antrag erhöhen (Nachbewilligung).

Der Antrag ist zu begründen.

(4) Für die Projektdurchführung nicht benötigte bzw. nicht rechtmäßig in Anspruch genommene Fördermittel sind spätestens mit dem abschließenden Verwendungsnachweis zurückzuzahlen.

3. Auskunftspflicht

(1) Der Bewilligungsempfänger ist verpflichtet, jederzeit auf verlangen der DBU Auskunft über den Stand des Projektes zu geben.

(2) Der Bewilligungsempfänger ist verpflichtet, der DBU oder ihren Beauftragten die Besichtigung des Projektes zu ermöglichen.

X. Projektkosten

1. Kostenplan zur Bewilligung

Das Projekt ist im Rahmen des bewilligten Kostenplans durchzuführen (Anlage zum Bewilligungsschreiben). Bei Kooperationsprojekten wird in der Regel im Bewilligungsschreiben für jeden Kooperationspartner ein eigener Kostenplan ausgewiesen.

2. Kostenarten

(1) Der Kostenplan gliedert sich grundsätzlich in folgende Kostenarten:

a) Förderung auf Kostenbasis:

  • Bruttoarbeitsentgelte
  • Gemeinkosten
  • Sachkosten
  • Fremdleistungen
  • Reisekosten

b) Förderung auf Ausgabenbasis:

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Fremdleistungen Reisekosten

Weitere projektindividuelle Kostenarten sind möglich.

(2) Erläuterungen und Hinweise zu den einzelnen Kostenarten sind im Internetauftritt der DBU unter http://www.dbu.de abrufbar.

3. Kostenbudgets

Im Kostenplan wird jeder Kostenart ein Budget (Soll-Kosten) zugewiesen. Die Budgets stellen Obergrenzen dar. Sie ergeben in Summe die bewilligten Gesamtkosten.

4. Abweichungen von der Bewilligung

(1) Enthält der Kostenplan Budgets für mehrere Kostenarten, so können einzelne Kostenbudgets bei Bedarf um bis zu 20% verstärkt werden, um den Bewilligungszweck zu erreichen. Die erhöhten Kosten sind bei anderen Kostenpositionen einzusparen oder vom Fördermittelempfänger als Eigenanteil zu tragen. Darüber hinausgehenden Änderungen kann die Geschäftsstelle der DBU auf begründeten Antrag zustimmen (Umwidmung).

(2) Verschiebungen von Kosten und Fördermitteln zwischen Kooperationspartnern sind in Ausnahmefällen auf begründeten Antrag mit Zustimmung der DBU möglich. Der beihilferechtliche Rahmen ist zu beachten.

XI. Eigentumsregelungen

1. Eigentumsregelung bei beweglichen Sachen

(1) Bewegliche Sachen, die mit den bewilligten Mitteln erworben werden, gehen in das Eigentum des Bewilligungsempfängers über. Die DBU behält sich vor, aus wichtigem Grund (z.B. Übertragung auf ein anderes Projekt) die Übereignung auf eine von ihr benannte Stelle oder auf sich zu verlangen.

(2) Die Sachen sind in Bestandsverzeichnisse aufzunehmen, soweit es sich nicht um Verbrauchsmaterial oder Kleinstgeräte handelt, die entsprechend den steuerlichen Richtwerten unter geringwertige Wirtschaftsgüter fallen.

(3) Nach vorheriger Zustimmung durch die DBU kann der Bewilligungsempfänger die Sachen veräußern, wenn sie für den Bewilligungszweck nicht mehr benötigt werden.

(4) Der dem Förderanteil entsprechende Prozentsatz des Veräußerungserlöses ist an die DBU zurückzuzahlen oder im Einvernehmen mit der DBU entsprechend dem Stiftungszweck zu verwenden.

2. Eigentumsregelung bei Grundstücken und Gebäuden

(1) Der Bewilligungsempfänger wird Eigentümer der Grundstücke und Gebäude, die mit den bewilligten Mitteln erworben oder errichtet werden. Er hat bei einer Zweckentfremdung (Abweichung von der im Bewilligungsschreiben festgelegten Zweckbestimmung) der DBU den Zuschuss zuzüglich angemessener Zinsen zu erstatten.

(2) Für den Fall der Veräußerung der Grundstücke und Gebäude durch den Bewilligungsempfänger findet die für bewegliche Sachen getroffene Regelung [Ziff. Xl. 1, (3), (4)] entsprechende Anwendung.

(3) Der vorgenannte Anspruch ist auf Verlangen der DBU durch Eintragung einer Belastung an rangbereitester Stelle im Grundbuch zu sichern.

XIl. Verwendungsnachweis, Berichte, Veröffentlichungen

1. Verwendungsnachweis

(1) Die Verwendung ausgezahlter Fördermittel und die Erbringung des zugehörigen prozentualen Eigenanteils sind grundsätzlich durch Kostennachweise zu belegen, bevor weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden können (Zwischennachweis). Der Nachweis wird durch Vorlage prüffähiger Unterlagen (in der Regel Belegkopien) getrennt nach Kostenarten erbracht. Die Geschäftsstelle der DBU stellt auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen den vorläufigen Nachweisstand unter Änderungsvorbehalt fest.

(2) Der Schlussnachweis ist unverzüglich, spätestens drei Monate nach Abschluss der Fördermaßnahme der Geschäftsstelle der DBU vorzulegen. Im Schlussnachweis sind alle Projektkosten zu belegen, die nicht bereits im Rahmen von Zwischennachweisen anerkannt wurden.

(3) Im Verwendungsnachweis sind auch die projektbezogenen Einnahmen aufzuführen.

(4) Die DBU behält sich vor, die Verwendungsnachweise an Ort und Stelle selbst zu prüfen oder durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Die Prüfung kann sich auch auf den technischen Stand und die wirtschaftlichen/finanziellen Grundlagen des Projektes sowie des Mittelempfängers beziehen.

(5) Die Originalbelege zum Verwendungsnachweis sind für eine Prüfung durch die DBU 5 Jahre nach Abschluss des Projektes aufzubewahren.

(6) Das Projekt ist mit Auszahlung der Schlussrate fachlich und finanziell abgeschlossen. Änderungen im Rahmen von Vor-Ort-Prüfungen bleiben bei Feststellung abweichender Sachverhalte möglich.

(7) Nähere Erläuterungen zum Verwendungsnachweis erhält der Bewilligungsempfänger zusammen mit dem Bewilligungsschreiben. Sie sind außerdem im Internetauftritt der DBU unter http://www.dbu.de abrufbar.

2. Dokumentation, Berichte

(1) Die DBU kann vom Bewilligungsempfängerverlangen, den Projektfortschritt nach Vorgaben der Geschäftsstelle zu dokumentieren. Die in diesem Rahmen anfallenden Kosten sind in den Kostenplan zum Projektantrag einzustellen.

(2) Der Geschäftsstelle der DBU ist spätestens 3 Monate nach Beendigung des Vorhabens ein Schlussbericht vorzulegen. Die DBU kann bis zum Abschluss der fachlichen Prüfung des Schlussberichtes Fördermittel in Höhe von bis zu 10% der bewilligten, förderfähigen Projektkosten zurückbehalten.

(3) Die Berichtsform ist von der DBU festgelegt. Ein Informationsblatt hierzu ist rechtzeitig vor Projektende bei der Geschäftsstelle der DBU anzufordern.

(4) Der Bericht soll, je nach Eigenart des Vorhabens,

  • den Projektverlauf sowie für das Vorhaben besonders förderliche oder hemmende Umstände darstellen;
  • die Ergebnisse- auch verglichen mit den ursprünglichen Zielen, ggf. mit Hinweisen auf weiterführende Fragestellungen und auf Möglichkeiten der Umsetzung oder Anwendung – beschreiben und bewerten;
  • sonstige für die Bewertung der Fördermaßnahme wichtige Umstände mitteilen.

(5) Der Bericht ist in der Regel in gebundener Form vorzulegen. Ergänzend sind der Geschäftsstelle der DBU der Bericht sowie das Projektkennblatt als zusätzliche separate Dateien in weiterverarbeitungsfähiger elektronischer Form einzureichen.

(6) Über diese Berichtspflichten hinaus ist der Bewilligungsempfänger verpflichtet, die Geschäftsstelle der DBU unaufgefordert über Ereignisse zu unterrichten, die das Vorhaben wesentlich beeinflussen. Das gilt insbesondere, wenn die Voraussetzungen für die Durchführung des Vorhabens oder dessen Ziele gefährdet erscheinen.

(7) Grundstücke und Gebäude sowie größere Objekte [vgl. Ziff. XI. 1. (2)] sind an geeigneter Stelle unter Verwendung des DBU-Logos (Wort-Bild-Marke) mit einem gut sichtbaren Hinweis „Gefördert durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt” zu versehen.

3. Veröffentlichungen

(1) Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, vorzugsweise durch Publikation in gängigen Fachorganen, durch geeignete Veranstaltungen oder durch Aufnahme in Datenbanken.

(2) Die DBU ist im Rahmen ihrer Zwecksetzung zur Verwertung (auch publizistisch) des jeweiligen Projektes und der Projektergebnisse (auch auszugsweise) einschließlich der

Bilder und eventueller Filme berechtigt (nichtausschließliches Nutzungsrecht). Die Projektergebnisse können elektronisch verarbeitet und an die von der DBU für notwendig erachteten Stellen (auch in elektronischer Form) weitergeleitet werden. Der Bewilligungsempfänger stellt sicher, dass die der DBU zur Verfügung gestellten Projektunterlagen (z.B. Bild- und Filmmaterial) frei von Rechten Dritter sind; anderenfalls informiert er die Geschäftsstelle der DBU über bestehende Rechte.

(3) Bei Publikationen, die aus dem geförderten Vorhaben hervorgehen, soll im Impressum vermerkt werden: „Gefördert durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt”. Dabei ist das DBU-Logo (Wort-Bild-Marke) zu verwenden.

Ein entsprechender Hinweis ist auch in Einladungen, Programmen oder Presseverlautbarungen anzubringen. Eine Firmen- oder Produktwerbung mit dem Förderhinweis und/oder dem DBU-Logo ist ohne ausdrückliche Zustimmung der DBU unzulässig.

(4) Der Geschäftsstelle der DBU ist ein Belegexemplar jeder Veröffentlichung bevorzugt in weiterverarbeitungsfähiger elektronischer Form zu übermitteln.

(5) Die im Rahmen der Absätze 1–4 anfallenden Kosten sind in den Kostenplan zum Projektantrag einzustellen.

XIII. Widerruf der Bewilligung

(1) Die DBU kann die Bewilligung widerrufen, wenn diese innerhalb eines Jahres nach Zugang des Bewilligungsschreibens nicht mindestens teilweise in Anspruch genommen worden ist.

(2) Die DBU behält sich den Widerruf der Bewilligung und die Rückforderung gezahlter Fördermittel vor, wenn die Förderleitlinien oder zusätzlich mitgeteilte besondere Bedingungen nicht beachtet werden, insbesondere wenn Mittel nicht entsprechend dem Bewilligungsschreiben verwendet werden oder die Verwendung der Mittel nicht nachgewiesen wird.

(3) Die DBU behält sich vor, die Förderung eines Vorhabens aus einem vom Bewilligungsempfänger zu vertretenden wichtigen Grund einzustellen. Einen wichtigen Grund stellt z.B. die Zahlungsunfähigkeit dar. Gleiches gilt, wenn wesentliche Voraussetzungen für die Durchführung des Vorhabens weggefallen oder die Ziele des Vorhabens nicht mehr erreichbar sind. Die Rückabwicklung der vom Bewilligungsempfänger eingegangenen Verpflichtungen ist zwischen diesem und der DBU durch besondere Vereinbarung zu regeln.

(4) Im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, der Liquidation oder eines vom Bewilligungsempfänger zu vertretenden Projektabbruches kann die DBU die ausgezahlten Fördermittel zurückfordern.

XIV Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg

(1) Ergeben sich unmittelbar aus dem geförderten Vorhaben wirtschaftliche Gewinne, so ist dieses der Geschäftsstelle der DBU umgehend mitzuteilen.

(2) Die DBU kann bei Projektförderung in Form eines Zuschusses aus solchen Gewinnen ganz oder teilweise die Rückzahlung der Fördersumme verlangen. Gewinne bis zu 50.000,00 Euro bleiben außer Ansatz.

(3) Der Bewilligungsempfänger hat Dritten auf Verlangen an den Rechten am Ergebnis und an urheberrechtlich geschützten Teilen des Ergebnisses zu branchenüblichen Bedingungen ein nichtausschließliches und nichtübertragbares Benutzungs- bzw. Nutzungsrecht zu erteilen. Bei der Bemessung des Benutzungsentgeltes ist zu berücksichtigen, inwieweit eine Förderung mit Mitteln DBU erfolgt ist.

(4) In der Projektbewilligung können bezüglich der wirtschaftlichen Verwertungsrechte weitergehende Festlegungen getroffen werden.

XV. Besondere Pflichten des Bewilligungsempfängers bei Kooperationsprojekten

(1) Bei Kooperationsprojekten übernimmt der Bewilligungsempfänger die Koordination sämtlicher Projektaktivitäten. Er ist insbesondere für die fachliche Durchführung sowie die finanzielle Abwicklung des Projektes gegenüber der DBU verantwortlich.

(2) Der Bewilligungsempfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Verfahrensbestimmungen, die notwendigen Bestandteile der Bewilligung (z.B. der Kostenplan) sowie alle für die Projektdurchführung und -abwicklung wesentlichen Informationen den Kooperationspartnern zur Kenntnis gebracht und von ihnen eingehalten werden.

XVI. Schutzbestimmungen

(1) Der Bewilligungsempfänger führt das Projekt in eigener Verantwortung durch. Er ist für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Anordnungen und der Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich.

(2) Die DBU steht nicht für Schäden ein, die aus der Durchführung des geförderten Vorhabens entstehen.

(3) Sofern der DBU aus der Förderung eines Projektes ein Schaden entsteht, wird sie vom Bewilligungsempfänger schadlos gehalten.

(4) Die DBU wird in keinem Fall Arbeitgeber der aus ihren Fördermitteln Beschäftigten. Dies gilt nicht, soweit die DBU selbst Projektträger ist.

(5) Enthält das Bewilligungsschreiben von diesen Verfahrensbestimmungen abweichende Regelungen, so haben die Regelungen im Bewilligungsschreiben Vorrang.

(6) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Fördervertrag ist Osnabrück. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?